Neukundenaufnahme pausiert seit 09.09.2026 · Vertragsbedingungen für Bestandskunden siehe unten
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Marc Schilling, Leadsiegel, Wichernstraße 5, 63452 Hanau (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Lieferung von Geschäftskontakt-Daten („Leads“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht deshalb nicht.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(1) Der Anbieter liefert dem Kunden Datensätze zu Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nachweislich Personal suchen. Der Umfang richtet sich nach dem gebuchten Paket: 10, 20 oder 30 Leads je Liefermonat; beim befristeten Start-Angebot erhöht sich die Liefermenge in den ersten beiden Monaten nach Maßgabe des § 6a (60 bzw. 45 Leads). Gegenstand der Lieferung sind inhabergeführte Betriebe des Gesundheitswesens, insbesondere Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste sowie Therapie- und Arztpraxen. Konzerne, Klinikgruppen, Filialnetze und Zeitarbeit sowie Träger von Wohlfahrt, Kirche und öffentlicher Hand filtert der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen anhand öffentlich verfügbarer Daten heraus. Ist die Zugehörigkeit öffentlich nicht erkennbar, kann ein Betrieb dennoch enthalten sein; in diesem Fall gilt die Garantie nach § 6.
(2) Ein Lead umfasst mindestens: Name und Ort des Unternehmens, die offene Position, eine geprüfte geschäftliche Telefonnummer, sofern öffentlich verfügbar eine Ansprechperson mit Funktion, das Datum der Stellenausschreibung, den Link zur Quelle jeder Angabe sowie einen vorformulierten Gesprächseinstieg.
(3) Alle Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen und müssen wörtlich aus der verlinkten Quelle hervorgehen. Angaben, die sich nicht belegen lassen, werden nicht geliefert. Näheres zur Herkunft der Daten: Datenquellen und Betroffenen-Information.
(4) Zum Zeitpunkt der Lieferung ist kein Lead älter als 14 Tage, gerechnet ab Veröffentlichung der zugrunde liegenden Stellenausschreibung.
(5) Die Lieferung erfolgt als Excel- und CSV-Datei per E-Mail. Die erste Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen, nachdem Zielgebiet und Suchprofil festgelegt sind (§ 7 Abs. 1).
(6) Der Anbieter schuldet die Richtigkeit und Belegbarkeit der gelieferten Angaben zum Zeitpunkt der Lieferung. Er schuldet keinen Vermittlungs-, Kontakt- oder Verkaufserfolg. Ob ein Ansprechpartner erreichbar ist, Interesse zeigt oder bereits mit einem anderen Dienstleister zusammenarbeitet, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(1) Neukunden erhalten den ersten Liefermonat kostenlos. Die Lieferung umfasst im kostenlosen ersten Monat einheitlich 20 Leads, unabhängig vom gebuchten Paket; ab dem zweiten Liefermonat gilt das gebuchte Paket. Der Vertrag über die laufende Belieferung wird bereits mit der Beauftragung geschlossen; für den ersten Liefermonat entsteht kein Entgelt. Das Add-on „Gebietsschutz“ (§ 5) ist vom kostenlosen ersten Monat ausgenommen und ab Vertragsbeginn zu vergüten, da der Gebietsschutz bereits mit Vertragsbeginn wirksam wird und das vereinbarte Gebiet für weitere Kunden sperrt.
(2) Der kostenlose Monat kann einmal je Unternehmen in Anspruch genommen werden. Maßgeblich ist das Unternehmen, nicht die einzelne Person oder E-Mail-Adresse. Der Anbieter führt hierzu ein internes Register und ist berechtigt, eine erneute kostenlose Belieferung abzulehnen.
(3) Der Anbieter kann die kostenlose Belieferung ablehnen, wenn das anfragende Unternehmen nicht überprüfbar geschäftlich tätig ist.
(4) Nach Ablauf des kostenlosen Monats geht die Belieferung automatisch in das bei der Beauftragung gewählte Paket über, sofern der Kunde nicht bis zum Ende des kostenlosen Monats kündigt. Auf diesen Übergang und den danach fälligen Preis wird der Kunde vor der Beauftragung ausdrücklich hingewiesen. Die Kündigung ist jederzeit selbst möglich.
(5) Das befristete Start-Angebot nach § 6a ist vom kostenlosen ersten Monat ausgenommen: Bei ihm ist der erste Liefermonat nicht kostenlos, sondern mit dem auf der Website ausgewiesenen Betrag sofort fällig. Der kostenlose erste Monat nach Absatz 1 und das Start-Angebot richten sich beide ausschließlich an Neukunden und können zusammen nur einmal je Unternehmen in Anspruch genommen werden; wer den kostenlosen ersten Monat bereits in Anspruch genommen hat, kann das Start-Angebot nicht mehr buchen und umgekehrt. Absatz 2 gilt entsprechend.
(1) Jeder gelieferte Lead wird ausschließlich an den Kunden geliefert, der ihn erhalten hat. Ein Verkauf desselben Datensatzes an weitere Kunden findet nicht statt, weder gleichzeitig noch zu einem späteren Zeitpunkt.
(2) Der Anbieter führt hierzu ein internes Verkaufs-Register und kann die Einhaltung auf Nachfrage bestätigen.
(3) Die Exklusivität bezieht sich auf den einzelnen Datensatz. Sie bedeutet nicht, dass in derselben Region kein weiterer Kunde beliefert wird; dies regelt allein der Gebietsschutz nach § 5.
(1) Der Gebietsschutz ist ein Add-on und kann zusätzlich zu einem Paket mit mindestens 20 Leads je Liefermonat gebucht werden; er wird zusätzlich zum Paketpreis vergütet. Die Buchung erfolgt ausschließlich nach einem Erstgespräch. Es wird ein Einzugsgebiet anhand zweistelliger Postleitzahlbereiche festgelegt und in Textform festgehalten.
(2) Innerhalb der vereinbarten Bereiche beliefert der Anbieter für die Dauer des Vertrags keinen weiteren Kunden aus derselben Branche.
(3) Eine Erweiterung um weitere Bereiche ist jederzeit nach Vereinbarung möglich und wird gesondert vergütet.
(4) Endet der Vertrag, entfällt der Gebietsschutz mit Ablauf des letzten bezahlten Liefermonats.
(5) Abweichend von den Absätzen 1 und 4 ist beim befristeten Start-Angebot nach § 6a der Gebietsschutz für die ersten drei Liefermonate ohne gesonderte Vergütung und ohne vorheriges Erstgespräch eingeschlossen. Das geschützte Gebiet wird über die Pflichtangabe des zweistelligen Postleitzahlbereichs beim Checkout festgelegt; der Anbieter bestätigt dessen Verfügbarkeit vor der ersten Lieferung und stimmt sich mit dem Kunden ab, falls der Bereich bereits vergeben ist. Nach Ablauf der drei Monate entfällt der eingeschlossene Gebietsschutz; er kann als Add-on nach den Absätzen 1 bis 4 fortgeführt werden.
(1) Der Anbieter ersetzt einen gelieferten Lead kostenfrei, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
(2) Der Kunde meldet den Lead innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung formlos per E-Mail unter kurzer Angabe, was nicht gestimmt hat. Der Anbieter ersetzt zunächst und prüft anschließend nach.
(3) Der Ersatz-Lead wird innerhalb von 2 Werktagen geliefert, kostenlos und ohne Anrechnung auf das vereinbarte Kontingent.
(4) Der Anspruch auf Ersatz ohne Rückfrage besteht für bis zu 20 % der jeweiligen Monatslieferung; das entspricht je nach gebuchtem Paket bis zu zwei, vier oder sechs Leads. Übersteigen die Beanstandungen diesen Anteil, schärfen Anbieter und Kunde zunächst gemeinsam das Suchprofil nach. Darüber hinausgehende Leads werden nach Absprache ersetzt; ein Automatismus besteht insoweit nicht, eine Ablehnung dem Grunde nach ist damit aber nicht verbunden.
(5) Nicht von der Garantie erfasst sind Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Dazu zählen insbesondere: veraltete Angaben auf der Website des jeweiligen Unternehmens, die von außen nicht als veraltet erkennbar sind; Änderungen, die nach der Lieferung eintreten, etwa die zwischenzeitliche Besetzung der Stelle; sowie der Verlauf und Ausgang der Kontaktaufnahme durch den Kunden.
(6) Die Garantie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte und schränkt sie nicht ein.
(1) Für das befristete Start-Angebot mit erhöhter Erstlieferung (60/45/30 Leads in den ersten drei Monaten) gilt ergänzend zu § 6 eine Zufriedenheitsgarantie auf den ersten Vertragsmonat. Sie besteht aus zwei Stufen: zunächst Ersatz der beanstandeten Leads, danach Erstattung. Weicht diese Garantie von § 6 ab, insbesondere bei den Fristen, geht sie für dieses Angebot vor. Das Start-Angebot richtet sich ausschließlich an Neukunden (§ 3 Abs. 5) und schließt für die ersten drei Liefermonate den Gebietsschutz ein (§ 5 Abs. 5).
(2) Der Kunde meldet innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Lieferung formlos per E-Mail, mit welchen Leads er unzufrieden ist und woran es liegt. Maßgeblich ist der Eingang der Meldung; die anschließende Klärung darf auch nach Ablauf der Frist abgeschlossen werden.
(3) Der Anbieter ersetzt die beanstandeten Leads innerhalb von 2 Werktagen. Ist der Kunde auch mit dem Ersatz nicht zufrieden, erstattet der Anbieter den vollen für den ersten Monat gezahlten Betrag. Mit der Erstattung endet der Vertrag; bereits gelieferte Leads dürfen danach nicht weiter verwendet werden.
(4) Die Erstlieferung von 60 Leads erfolgt in zwei Teillieferungen à 30. Die zweite Teillieferung erfolgt nach Ablauf der 14-Tage-Frist; läuft zu diesem Zeitpunkt noch eine Klärung nach Absatz 2, wird sie bis zu deren Abschluss zurückgestellt.
(5) Die Garantie gilt einmal je Unternehmen und tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte.
(1) Der Kunde benennt Zielgebiet und Suchprofil bei der Buchung über die Website oder im Erstgespräch. Beides wird in Textform festgehalten und ist Grundlage der Lieferung sowie der Garantie nach § 6.
(2) Ändert sich das Suchprofil, teilt der Kunde dies vor der nächsten Lieferung mit.
(3) Der Kunde ist für die rechtmäßige Verwendung der gelieferten Daten in seiner eigenen Ansprache selbst verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung von § 7 UWG und der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die gelieferten Daten intern für die eigene B2B-Geschäftsanbahnung zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf, eine Vermietung, eine öffentliche Zugänglichmachung oder eine sonstige Bereitstellung der Daten an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet. Das gilt auch für Teilmengen und für abgeleitete Listen.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde die Daten entgegen diesen Bedingungen verwendet oder gegen datenschutz- oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben bei der eigenen Kontaktaufnahme verstößt. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. § 254 BGB bleibt unberührt.
(1) Der Anbieter darf den Unternehmensnamen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken nennen, etwa auf der Website oder in Angebotsunterlagen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
(2) Der Widerspruch ist jederzeit formlos per E-Mail möglich und wird für die Zukunft umgesetzt. Inhalte aus der Zusammenarbeit, insbesondere gelieferte Daten und Gesprächsergebnisse, werden nie veröffentlicht.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für das befristete Start-Angebot gilt der auf der Website ausgewiesene Angebotspreis; abweichend von § 3 ist er bereits für den ersten Liefermonat geschuldet (§ 3 Abs. 5).
(2) Ein Wechsel zwischen den Paketen (10, 20 oder 30 Leads je Liefermonat) ist zum Monatswechsel möglich. Es gilt der zum Zeitpunkt des Wechsels auf der Website ausgewiesene Preis des neuen Pakets.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den bei der Beauftragung hinterlegten Zahlungsweg. Die Zahlung ist mit Rechnungsstellung fällig.
(4) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens einen Monat vor Wirksamkeit in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die neuen Preise; widerspricht er, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt.
(1) Kündigt der Kunde bis zum Ende des kostenlosen ersten Monats, endet der Vertrag mit dessen Ablauf und es entsteht kein Entgelt.
(2) Kostenpflichtige Pakete laufen auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Liefermonats kündigen, formlos in Textform (E-Mail genügt). Eine darüber hinausgehende Kündigungsfrist besteht nicht. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Liefermonats kündigen.
(3) Der Übergang vom kostenlosen ersten Monat in die kostenpflichtige Belieferung richtet sich nach § 3 Abs. 4.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung der gelieferten Daten.
(1) Der Anbieter verarbeitet die in den Leads enthaltenen personenbezogenen Daten als eigener Verantwortlicher, nicht als Auftragsverarbeiter des Kunden. Einzelheiten: Datenquellen und Betroffenen-Information.
(2) Mit Erhalt der Daten wird der Kunde für deren weitere Verarbeitung eigenständig verantwortlich und hat die daraus folgenden Pflichten selbst zu erfüllen.
(3) Für die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst gilt die Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.